Die VDI Richtlinie 2052 schreibt in Verbindung mit der BGR 111 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die regelmäßige Inspektion und fachgerechte Reinigung von gewerblichen Küchenabluftanlagen vor. Grundsätzlich ist für die betriebliche Umsetzung der VDI 2052 in die Praxis die Unternehmensleitung verantwortlich. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes ist diese verpflichtet, die effiziente Planung und Durchführung von reaktionären und präventiven Maßnahmen zum Arbeitsschutz sicherzustellen.
Die VDI 2052 fordert die regelmäßige Inspektion des gesamten Küchenabluftsystems in festgelegten Intervallen und bei Bedarf die brandschutztechnische Reinigung der Küchenabluft bzw. Küchenabluftanlagen zur Beseitigung der Brandgefahr durch Entfernen aller Fettablagerungen im gesamten Kanalsystem sowie im Lüftungsgerät (Ventilator). Werden die Vorschriften der VDI 2052 nicht oder nur unzureichend eingehalten, liegt im Schadensfall oder bei Beanstandungen ein sogenanntes Organisationsverschulden vor, dem zufolge die Unternehmensführung und der verantwortliche Mitarbeiter in Haftung treten. Ein Ausschluss der Haftung sowie die Umkehr der Beweislast sind nur dann möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sämtliche von der VDI 2052 geforderten Maßnahmen im Vorfeld ergriffen wurden.
Durch strikte Erfüllung der Anforderungen der VDI 2052 kann dem Betreiber der Küchenabluftanlage keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
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