Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von
Verdunstungskühlanlagen
- Laut VDI
2047-2 hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu
erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In einer
Betriebsanweisung müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beschrieben sein.
- Beim möglichen Auftreten von Legionellen, Pseudomonaden oder z. B. Schimmelpilzen
schreibt VDI 2047-2 vor auch die Anforderungen
der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. entsprechenden Bioziden) die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen.
- Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonaden orientieren sich entsprechend VDI
2047-2 am Trinkwasser, geringste Verunreinigungen bedeuten Reinigungen und
Desinfektionen.
- Empfehlungen zur MSR-Technik für den technisch und hygienisch einwandfreien Betrieb
sind u.a.
Konsequente Hygieneüberwachung des Kühlwassers
durch geschulte Probenehmer:
- Wenigstens monatliche Kontrolle der Gesamtkoloniezahl
- Wenigstens vierteljährliche Kontrolle der Mikrobiologie, wie Legionellen,
etc.
- Die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe gegen Legionellen muss nachgewiesen
sein!