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VDI 2047 Rückkühlwerke/Verdunstungskühlanlagen

 

 

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen

 

  • Laut VDI 2047-2 hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In einer Betriebsanweisung müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beschrieben sein.
  • Beim möglichen Auftreten von Legionellen, Pseudomonaden oder z. B. Schimmelpilzen schreibt VDI 2047-2 vor auch die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. entsprechenden Bioziden) die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen.
  • Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonaden orientieren sich entsprechend VDI 2047-2 am Trinkwasser, geringste Verunreinigungen bedeuten Reinigungen und Desinfektionen.
  • Empfehlungen zur MSR-Technik für den technisch und hygienisch einwandfreien Betrieb sind u.a.

 

Konsequente Hygieneüberwachung des Kühlwassers durch geschulte Probenehmer:

  • Wenigstens monatliche Kontrolle der Gesamtkoloniezahl
  • Wenigstens vierteljährliche Kontrolle der Mikrobiologie, wie Legionellen, etc.
  • Die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe gegen Legionellen muss nachgewiesen sein!

 

 

 

 

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